ASP Monheim
Abenteuerspielplatz Monheim am Rhein e. V.
Das Team
Pädagogisch betreuter Spielplatz · Zielgruppen
Abenteuerspielplatz - was ist das?
Hört man den Begriff „Abenteuerspielplatz“, denkt man direkt an Hüttenbauen, Lagerfeuerromantik, Natur, Ungezwungenheit – ein Hauch von Freiheit,..., aber auch Chaos, Unfälle, fehlende Regeln, Lärm, Schmutz. Abenteuerspielplätze haben aber vor allem einen hohen pädagogischen Anspruch.
Abenteuerspielplätze sind pädagogisch betreute Spielplätze, die mit ihren vielseitigen Angeboten und ihrem Schwerpunkt auf der Arbeit im Freien insbesondere Kindern aus Ballungsgebieten Erlebnis- und Aktionsflächen in natürlichem Umfeld bieten. Davon profitieren insbesondere Kinder im Schulalter, die ein hohes Maß an Bewegungsbedürfnis, Erlebnishunger und Neugier mitbringen – Bedürfnisse, die in einer modernen Stadt sonst nirgendwo befriedigt werden können.
Spielen ist die Arbeit des Kindes. Im Spiel setzen Kinder sich mit sich selber, mit anderen und auch ihrer Umwelt auseinander. Zu ihrer gesunden Entwicklung brauchen Kinder naturnahe, gestaltbare Räume und die Möglichkeit, sich und all ihre Sinne im Spiel zu entfalten und weiterzuentwickeln.
Zielgruppen
Der Abenteuerspielplatz ist ein Angebot, das sich insbesondere an die Gruppe der
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Verknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Institutionen und Einrichtungen wie z.B. die offenen Ganztagsgrundschulen, das Haus der Jugend, Kindertagesstätten, die sich insbesondere die Bewegungsförderung, das kreative Spiel und die Naturerfahrung auf die Fahnen geschrieben haben.
Ganz besonders wichtig ist uns auch der generationenübergreifende Ansatz. Mo.Se (Monheim für Senioren) ist eine schlüssige Ergänzung des bestehenden Mo.Ki- Projektes. Alt und Jung können sich bei der gemeinsamen Arbeit für eine wichtige Sache sinnvoll ergänzen, Spaß haben und sich besser kennen lernen.
Der Vorstand stellt sich vor
Betreiberkonzept
1. Einengung der Lebensräume - Straße im Wandel – Leben und Spielen in der Stadt
Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat zu einer Situation geführt, die die Kindheit verändert und die kindliche Entwicklung in allen Bereichen beeinflusst hat. Der ständig wachsende wirtschaftliche und technische Fortschritt hat zur Technisierung aller Lebensbereiche geführt. Dies alles hat entscheidende Auswirkungen auf das Kindsein in unserer Gesellschaft.
Das heutige Spiel von vor allem jüngeren Kindern beschränkt sich oft nur auf den Bereich vor der eigenen Haustür, auf den nahegelegenen Spielplatz, schlimmstenfalls aber auf die Wohnung der Eltern oder von Freunden.
Die Freizeit der Kinder ist oft durch Medienkonsum dominiert. Damit ist nicht nur ein Wegfall von wichtigen Primärerfahrungen verbunden, sondern auch eine Zunahme von ungefilterten Sekundärerfahrungen.
Kinder haben auch ohne langfristige Lernprozesse im Prinzip Zugang zur gesamten Erwachsenenwelt. Die Trennung der Kinder- und Erwachsenenwelt wird einerseits durch die Vielzahl von Medien aufgehoben, anderseits ist die tatsächliche Begegnung verschiedener Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) immer seltener.
Viele Bewohner von Städten leiden an seelischer, geistiger und körperlicher Unterforderung. Unterforderte Kinder begegnen ihrer Umwelt daher oft passiv und angepasst. Die Möglichkeiten der Kinder Primärerfahrungen zu machen werden immer geringer. Ihnen fehlt die Erfahrung und Bewegung. Unterforderte, unter Bewegungsmangel leidende Kinder reagieren, weil sie sich nicht ausdrücken können, meist aggressiv auf ihre Umwelt (Personen, Gegenstände etc.)
Der aus der Berufswelt kommende steigende Leistungsdruck zwingt Kinder und Jugendliche zu guten schulischen Leistungen, führt zur zeitlichen Ausdehnung schulischen Lernens. Die zeitliche Verplanung der Kindheit wird vollkommen durch den Ausbau der Freizeitindustrie und anderer Freizeiteinrichtungen geprägt, zu deren Besuch Kinder oft durch den Ehrgeiz ihre Eltern gezwungen sind.
ABER: Gleichzeitig gibt es eine immer größer werdende Gruppe von Kindern und Jugendlichen die durch fehlendes ökonomisches oder soziales Kapital von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen ist.
Insgesamt sind unsere gesellschaftlichen Strukturen so komplex und in ihren Zusammenhängen undurchschaubar, dass die Orientierung schon Erwachsenen nur schwer gelingt. Kindern und Jugendlichen fällt es in dieser Welt auf der Suche nach Orientierung immer schwerer, ein befriedigendes Verhältnis zu ihrer Umwelt, zu sich selbst und anderen zu entwickeln.
DESHALB: Kinder brauchen Betätigungsmöglichkeiten! Sie müssen Spuren hinterlassen können und dürfen. Wenn ihnen aber die Gesellschaft dafür wenig Raum zur Verfügung stellt und wenn sich gleichzeitig ihre Erziehungsberechtigten und die zur Erziehung Verpflichteten aus ihrer Verantwortung heraus stehlen, dann suchen Kinder sich Nischen, die für sie und auch für andere zur Gefahr werden können. Deswegen sind wir in der Pflicht, den Kindern den Freiraum zu schaffen, in dem sie ungehindert spielen können, ihre Kreativität entfalten und unter sich sein dürfen.
2. Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Bundesweit findet in mehreren hundert Einrichtungen (Spielhäusern, Jugendfarmen, Abenteuer- und Aktivspielplätze) eine z.B. ökologisch-orientierte, geschlechtsbezogene, partizipatorische, interkulturelle, sozialpädagogische, kulturpädagogische, freizeitpädagogische, erlebnispädagogische OFFENE Arbeit mit Kindern und Jugendlichen statt. Diese vielfältigen pädagogischen Ansätze finden sich mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in verschiedenen Einrichtungen mit dem Ziel, die Lebensbedingungen und Erfahrungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und zu fördern. Die OFFENHEIT der Einrichtungen bietet Kindern und Jugendlichen die Gewähr, ohne Rücksicht auf ihre soziale und kulturelle Herkunft und ihre wirtschaftlichen Verhältnissen zur Verfügung zu stehen.
Kinder und Jugendliche können selbstständig über ihre Teilnahme und deren Beginn, Dauer, Ende, Verlauf, Inhalt und Partnerstruktur entscheiden.
3. Grundprinzipien der Arbeit auf pädagogische betreuten Spielplätzen
3.1 Was ist ein Abenteuerspielplatz?
Jugendfarmen und Aktivspielplätze sind pädagogisch betreute Spielplätze, die vor allem Angebote für Kinder im Schulalter machen. Die Vielfalt an Erfahrungsbereichen und Gestaltungsmöglichkeiten stellt einen zentralen Aspekt der pädagogisch betreuten Spielplätze dar.
3.2 Offenheit der Arbeit
1. Leitsatz: "Die Kinder spielen, experimentieren und lernen in Freiheit. Sie können kommen und gehen, wann sie wollen."
2. Leitsatz: "Der Abenteuerspielplatz ist offen für ALLE Kinder, ohne Ausnahme"
OFFEN bedeutet: Alle Kinder sind auf dem Abenteuerspielplatz willkommen. Das Spielen und die Teilnahme sind freiwillig und kostenlos. Das Spielangebot ist an den Wünschen, Bedürfnissen und Interessen der Kinder ausgerichtet. Kinder unter 7 Jahren sollten den Spielplatz in Begleitung von Erwachsenen besuchen. Zielgruppe des Abenteuerspielplatzes ist die Altersgruppe der 7 - 14 Jährigen.
3.3 Kontinuität der Arbeit
Die kontinuierliche Arbeit auf einem langfristig gesicherten Platz mit fest angestellten MitarbeiterInnen ist die Voraussetzung für eine verbindliche Beziehung zwischen BesucherInnen und MitarbeiterInnen. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist in hohem Maße Beziehungsarbeit. Sie ist auch Bildungsarbeit, aber nicht im schulischem Sinne. Durch die Überführung der eher unverbindlichen offenen Arbeit in verbindlichere Formen können erzieherische Wirkungen leichter erreicht werden.
3.4 Partizipation
Der Abenteuerspielplatz soll ein Ort sein, der nicht nur FÜR Kinder und Jugendliche gestaltet wird, sondern auch VON ihnen. Der Verein sieht es daher als Aufgabe an, mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam einen Plan / ein Konzept zu entwickeln, wie "ihr" Abenteuerspielplatz beschaffen sein sollte. Schulen, Freizeiteinrichtungen und Vereine sollten hierfür Ansprechpartner und Kooperationspartner sein. Als ersten Einstieg plant der Verein Ferien-, Bau-, Spiel- und Bastelaktionen.
Ist der Abenteuerspielplatz in Betrieb, sollen Elemente wie Mitwirkung, Mitbestimmung und auch Eigenverwaltung feste Bestandteile des Abenteuerspielalltags sein; Mündigkeit, Interesse, Engagement, Identifikation und Selbstvertrauen sollen dadurch gefördert werden. So werden Regeln, Abläufe und Entscheidungen für alle Beteiligten transparent.
4. Bestandsaufnahme
Die Klärung der Bedingungen, die die Arbeit auf dem Abenteuerspielplatz bestimmen, sind ein wichtige Vorrausetzung realitätsbezogener, konzeptioneller Überlegungen. Dabei sollten zwischen Außenbedingungen und Innenbedingungen (institutionelle Merkmale) unterschieden werden.
4.1 Außenbedingungen
4.1.1 Einzugsbereich
Vor allem jüngere Kinder kommen nach aller Erfahrung aus benachbarten Wohngebieten. Dies wird vor allem das Wohngebiet „Berliner Viertel“ sein, aber auch das Musikantenviertel, die „Blee“ und das Neubaugebiet am „mona mare“ . Ältere Kinder, die in der Lage sind auch längere Wege zu bewältigen, werden auch aus entfernteren Stadtteilen den Weg zum ASP finden.
Da der Standort des Abenteuerspielplatzes im Monheimer Süden angesiedelt ist, grenzt er direkt an das „Berliner Viertel“, einen Stadtteil von Monheim mit erhöhtem Erneuerungsbedarf. Aus diesem Stadtteil wird sich wohl das Gros der BesucherInnen rekrutieren.
4.1.2 Bevölkerungsstruktur
Das Berliner Viertel ist ein junger Stadtteil mit einer jungen Bevölkerung. Der Anteil an Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahre liegt in diesem Stadtteil bei 42 %. Bezogen auf die Gesamtstadt wohnen 33 % aller Kinder und Jugendlichen dieser Altersgruppe im Berliner Viertel. Die Bevölkerung im Berliner Viertel ist multikulturell. Fast die Hälfte der Bevölkerung sind Personen mit Migrationshintergrund. Die größte Gruppe der MigrantInnen wird von den Türken gebildet, gefolgt von den Marokkanern, Personen aus Rest-Jugoslawien und Italien.
Ein hoher Anteil der SozialhilfeempfängerInnen in Monheim wohnt im Berliner Viertel. Kinder und Jugendliche sind hiervon besonders betroffen. Während im übrigen Stadtgebiet Monheims der Anteil der SozialhilfeempfängerInnen an der Stadtteilbevölkerung bei rund 6 % liegt, liegt der Wert im Berliner Viertel deutlich höher bei rund 17 %. Damit wohnen über 60 % aller SozialhilfebezieherInnen aus Monheim im Berliner Viertel, d. h. dass jedes 4. Kind auf die öffentliche Förderung durch Hilfen zum Lebensunterhalt (HzL) angewiesen ist.
4.1.3 Wohnstruktur
Die Bebauung im Berliner Viertel ist gekennzeichnet durch Hochhäuser und mehrgeschossige Plattenbauten aus den 60iger Jahren (Fertigteilbauweise). Diese Bauweise ermöglichte in den 60iger Jahren eine Befriedigung des Massenbedarfs an kostengünstigen Wohnraum, jedoch auf Kosten bautechnischer Mängel: oft sind die Wohnungen unzureichend schallisoliert. Dies trägt nicht nur zu einer dürftigen Wohnqualität und Wohnzufriedenheit bei, sondern sie stehen aufgrund des schlecht nutzbaren Wohnumfeldes vor allem den Bedürfnissen der Kinder nach Bewegung und Selbstverwirklichung entgegen.
Da das „Berliner Viertel“ zu den 12 benachteiligsten Wohngebieten des Landes NRW zählte, wurde und wird es mit Mitteln zur Stadtteilerneuerung des Landes NRW instandgesetzt (z.B. Mietergärten, Pflege der Begrünung, Umbau des Wohnumfeldes). Aufgrund des sozialen Wohnungsbaus in diesem Stadtteil leben viele Menschen in Sozialwohnungen.
Wohnverhältnisse in Stadtteilen mit erhöhtem Erneuerungsbedarf sind in der Regel zu eng und bieten für Kinder und Jugendliche wenig bzw. keine Entfaltungsmöglichkeiten. Auch die infrastrukturelle Anbindung an die Stadt ist oft nicht optimal, die Barrieren sind meist hoch.
Die Auswirkungen beengter Wohnverhältnisse sind enorm, Kinder haben kaum die Möglichkeit zum Rückzug, aufgrund der fehlenden Distanz kommt es schneller zu Konflikten.
4.1.4 Mögliche soziale Probleme
Mädchen und Jungen unterschiedlichen Alters, aus unterschiedlichen Kulturen, Religionen, unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten und sozialem Milieu, Einzelkinder, Hochhauskinder – unterschiedliche Interessen, Wünsche, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten treffen auf einem Abenteuerspielplatz zusammen.
Auf Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Kindergruppen muss man ebenso gefasst sein, wie auf kritische Äußerungen aus der näheren Umgebung (Kleingartenverein). Deshalb ist es unabdingbar, festangestellte MitarbeiterInnen auf unbegrenzte Zeit hin einzustellen, um eine Kontinuität in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen.
4.2 Innenbedingungen
4.2.1 Platzbeschreibung
(siehe Plan Herrn Axt)
4.2.2 Ausstattung
Ein Abenteuerspielplatz benötigt Unmengen von Baumaterialien, wie Holz, Paletten, Holzbohlen, Dachlatten, das natürlich auf dem Platz gelagert werden muss. Werkzeug, wie Sägen, Hammer, Zangen werden an der Werkzeugausgabe an die Kinder verteilt, die diese natürlich am Ende ihres Bauens wieder zurückgeben müssen. Für die unterschiedlichen Werkstätten, muss immer genügend „Material“ vorhanden sein, das z.B. über Sponsoring gewährleistet wird. Optimal wäre ein Gebäude, in dem nicht nur die sanitären Einrichtungen untergebracht werden könnten, sondern der auch als Unterschlupf bei Schlechtwetterperioden (oder in der kalten Jahreszeit) genutzt werden kann.
4.2.3 Personelle Situation
Betreute Spielplätze sind vor allem "soziale Übungsfelder", d.h. Kinder sollen zwar sich selbst überlassen, aber nicht allein gelassen werden. Sie brauchen feste, langfristig vorhandene Bezugspersonen. Die Betreuung sollte durch ausgebildete Pädagogen (SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen) erfolgen.
Kern des MitarbeiterInnenteams sind fest angestellte und ausgebildete PädagogInnen (2/3 Stelle SozialpädagogIn/-arbeiterIn und ½ Stelle ErzieherIn), die Kontinuität in der fachlichen pädagogischen Betreuung gewährleisten. Unterstützt werden sollen sie durch Zivildienstleistende, Geringfügigbeschäftigte / Honorarkräfte und ehrenamtliches Personal (u.a. Monheimer SeniorInnen).
4.2.4 BesucherInnenstruktur
Abenteuerspielplätze sind als Einrichtung der offenen Arbeit mit Kindern für alle Kinder im Schulalter frei zugänglich. Die Anlage und die Ausstattung der ASP´s sprechen häufiger Kinder im Alter von 8-14 Jahren an, sie bilden oft die HauptbesucherInnengruppe der ASP´s.
Kinder und Jugendliche sind die beiden Hauptgruppen der Besucher der Abenteuerspielplätze. Darüber hinaus können auch weitere Einrichtungen aus dem Gemeinwesen die Angebote des ASP nutzen (Schulen, KiTas und alle anderen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten = Pfadfinder, Ev. und Kath. Kirche, städt. Einrichtungen wie das HdJ, OGata´s). Insbesondere für die Schulen und Kindertagesstätten soll am Vormittag die Möglichkeit bestehen, den Abenteuerspielplatz in Ruhe zu besuchen. Dies gilt nicht nur für die kommunalen Einrichtungen, sondern auch für Einrichtungen aus den Nachbarstädten.
4.2.5 Öffnungszeiten
Der Spielbetrieb wird ganzjährig möglich sein, auch in den Ferien. Die regulären Öffnungszeiten sind 14.00 – 18.00 Uhr. In der kalten Jahreszeiten evtl. verkürzt, das machen wir abhängig von der Nutzbarkeit der Räumlichkeiten. In den Oster-, Sommer und Herbstferien sind die Öffnungszeiten von 10.00 – 18.00 / 19.00 Uhr. In den Weihnachtsferien bleibt der Abenteuerspielplatz geschlossen.
Ob der Abenteuerspielplatz auch samstags, sonntags und feiertags geöffnet hat (14.00 – 18.00 Uhr) ist davon abhängig inwieweit welches Personal zur Verfügung steht (Honorarkräfte etc). Vormittags findet einmal die Woche eine Teamsitzung statt, außerdem besteht die Möglichkeit von Spielplatzführungen, d.h. Schulklassen, Kindertagesstätten können vormittags den Abenteuerspielplatz besuchen (nach Absprache).
Der Besuch ist für die Kinder kostenfrei, sie müssen sich nicht anmelden und können selbst entscheiden, wann, wie oft und wie lange sie den Platz besuchen wollen.
5. Pädagogik und Recht
Pädagogik findet nicht in einem rechtsfreien Raum statt. D. h. Pädagogik darf Recht nicht ignorieren. Vorrausetzung hierfür ist, dass pädagogisches Handeln klar und deutlich sein muss. Pädagogik findet auf dem Boden eines begründbaren Maßes an Verantwortlichkeit statt, d.h. sie muss auch Nicht-PädagogInnen klar verständlich sein. Genauso muss deutlich sein, dass offene Kinder- und Jugendarbeit nicht „hermetisch“ geschützt stattfinden kann und darf. Das gilt insbesondere für Abenteuerspielplätze. Der Abenteuerspielplatz möchte für Kinder und Jugendliche das „Abenteuer“ und kein völlig behütetes Milieu.
Gerade durch seine bewusst eingeplanten Gefahren, durch seine kalkulierten und kontrollierten Risiken, wird der Abenteuerspielplatz zu dem was er ist: ein Ort an dem Kinder und Jugendliche sich erproben dürfen und können, an dem sie wachsen können und für ihre persönliche Entwicklung wesentliche Erfahrungen sammeln.
5.1 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung Eltern ihren Kindern gegenüber. Sinn der Aufsichtspflicht ist es Schäden vom Kind, aber auch Schäden von Dritten durch das Kind abzuwenden. Eltern können ihre gesetzliche (außervertragliche) Aufsichtspflicht per Vertrag an andere delegieren (vertragliche Aufsichtspflicht).
Dieser Vertrag kann schriftlich, mündlich oder auch stillschweigend zustande kommen. Auf beiden Seiten müssen allerdings Indizien deutlich sein, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Durch die Offenheit eines Abenteuerspielplatzes ist die direkte Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten nicht immer bzw. gar nicht gegeben. Deshalb sollte man sich in Zusammenhang mit und gegenüber den Kindern und Jugendlichen so verhalten, als hätte man die Aufsichtspflicht übernommen (zumindest eine allgemeine Sorgfaltspflicht sollte ausgeübt werden).
Durch die Übernahme von Aufsichtspflichten werden die Verhältnisse klarer und eindeutiger, für das pädagogische Personal, für die Kinder und Jugendliche und auch für deren Eltern.
5.2 Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auf alle öffentlichen Räume und Lebenszusammenhänge, wonach jeder verpflichtet ist, Rücksicht auf andere zu nehmen und diese nicht in Gefahr zu bringen. Wird eine Einrichtung der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht, müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit Gefahren, die durch das Betreiben der Einrichtung ausgehen, verhindert und dementsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Im Rahmen der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gibt es aber eine Besonderheit hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, dies gilt insbesondere für Abenteuerspielplätze (Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof am 25.4.1978). Abenteuerspielplätze sollen in besonderer Weise die Freude am Abenteuer und am Bestehen des Risikos vermitteln. Sie können den BenutzerInnen behilflich sein sich auf Gefahren des Lebens einzustellen und den Umgang mit ihnen zu beherrschen. Ein Abenteuerspielplatz kann daher kein vollständiges behütetes Milieu sein, sondern muss als Ersatz für das Spielen in der Natur gesehen werden.
6. Formen der Zusammenarbeit
6.1 Zusammenarbeit im Team
Ein regelmäßiger Austausch und ein gleicher Informationsstand ist für eine qualitativ gute pädagogische Arbeit unabdingbar. Daher ist es notwendig, wöchentliche Teambesprechungen anzusetzen. Gerade im Hinblick auf wechselnde Betreuungspersonen wie Zivildienstleistende, Praktikanten, Honorar- bzw. Teilzeitkräfte ist dies für die Kontinuität der Arbeit auf dem ASP besonders wichtig.
6.2 Zusammenarbeit mit den Kindern
Sollen Kinder und Jugendliche in ihren Bedürfnissen, in ihrer Person ernstgenommen und sie nicht nur als defizitäres und zu betreuendes „Klientel“ gesehen werden, müssen die Kinder und Jugendlichen als gleichwertige Partner akzeptiert und respektiert werden.
Alle MitarbeiterInnen des ASP sind Ansprech-, Spiel- und Arbeitspartner. Haupt- wie ehrenamtliche MitarbeiterInnen planen in Zusammenarbeit mit den Kindern (Vollversammlung oder Kinderrat) den Alltag auf dem Spielplatz.
6.2.1 Mit- und Selbstbestimmungsgremien
Um den Kindern die Möglichkeit der Mitbestimmung zu geben, sind demokratische Formen wie Kinderrat, Platzversammlungen sinnvoll. Es ist zu überprüfen ob und in welchem Umfang die Kinder von ihrem Mitspracherecht bei organisatorischen wie pädagogischen Entscheidungen tatsächlich Gebrauch machen (können). Ein Wunsch- und Kummerkasten sollte Bestandteil sein, um so auf die Anregungen von Kindern und auch erwachsenen Besuchern adäquat reagieren zu können. Die genannten Gremien bieten die Möglichkeit demokratisches Verhalten einzuüben, indem die Kinder bestärkt werden sollen, eigene Interessen zu vertreten, sich mit der Meinung anderer auseinander zusetzen, kritisch Stellung zu nehmen, Verantwortlichkeiten zu übernehmen und solidarisch zu handeln.
Es müssen auch Mehrheitsentscheidungen gegen die Vorstellungen von MitarbeiterInnen möglich sein, soweit sie im Rahmen der pädagogischen Arbeit um zusetzen sind.
6.2.2 Gebote – Verbote – Regeln
Kinder wachsen heute in einer komplexen und stark reglementierten Gesellschaft auf, in der Regeln, Verordnungen nicht immer transparent sind. Für das Zusammenleben von mehreren und auch unterschiedlichen Menschen auf begrenzten Raum müssen gewisse Spielregeln Gültigkeit haben, aber nur so viele und so klar formuliert, dass alle miteinander zurechtkommen z.B.:
- Jedes Kind ist willkommen.
- Jeden Freitag findet der Kinderrat statt, an dem alle Kinder teilnehmen sollten, denn hier werden Fragen besprochen, die alle angehen.
- Das Baumaterial steht allen zur Verfügung, es darf nicht gehortet werden.
- Steht eine Hütte 4 Wochen lang leer, kann sie übernommen werden, bzw. abgerissen werden.
- Feuer wird nur auf der Feuerstelle gemacht.
- Wer Streit sucht und keinen Frieden schließt, kann vom Platz gewiesen werden und die „rote Karte“ (Spielplatzverbot für eine gewisse Zeitspanne) bekommen.
- Jeder packt seinen Müll in die Mülltonnen, Werkzeug wird am Ende des Besuchs wieder an der Werkzeugausgabe abgegeben.
Die beschlossenen Spielplatzregeln bzw. die Platzordnung werden gut sichtbar auf Plakaten auf dem ASP aufgehangen.
7. Ziele
Die Formulierung von Zielen ist ein Hauptbestandteil der pädagogischen Konzeption des Abenteuerspielplatzes. Wir unterscheiden nach individuellen Zielen, sozialen Zielen und nach gesellschaftlichen Zielen.
7.1 Individuelle Ziele
- Primärerfahrungen ermöglichen: Der Umgang mit den Elementen Feuer, Wasser, Erde , mit Pflanzen und Tieren ermöglicht den Kindern und Jugendlichen direkte Erfahrungen mit der Natur und der Umwelt. Sie erleben Erfahrungen unmittelbar und nicht durch Medien, sie werden mit den unmittelbaren Folgen ihres Tuns konfrontiert und aus der Medienwelt in die Realität zurückgeholt.
- Entwicklung der Bewegungsfähigkeit (Motorik): Laufen, Rennen, Klettern Balancieren, ... ermöglichen Körpererfahrungen, die in unserer technisierten Welt nach und nach verloren zu gehen drohen.
- Entwicklung von Kreativität: Die vielfältigen Möglichkeiten fordern die Kinder zum Probieren, Entdecken und Experimentieren auf. Bei der Lösung von praktischen Problemen sind Improvisation und Fantasie gefragt, die dann auch in den Alltag umgesetzt werden kann. Beim Werken, Basteln und Bauen können handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernt und eingeübt werden.
- Entwicklung von Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen, Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit: eigene Erfolgserlebnisse sowie Unterstützung, Bestätigung und Anregung durch die BetreuerInnen und andere BesucherInnen können bei den Kindern das Zutrauen in ihre eigenen Möglichkeiten stärken. Durch die Möglichkeit aus eigenem Antrieb tätig zu werden, selbstorganisiert spielen zu können, nehmen Kinder für sich selber, für andere und für bestimmte Aufgaben Verantwortung.
7.2 Soziale Ziele
- Konfliktfähigkeit: Abenteuerspielplätze sind Übungsfelder für das Austragen von Konflikten, die bei Gruppen- und Einzelaktivitäten entstehen. BetreuerInnen können alternative Lösungsvorschläge zur Bewältigung von Konflikten aufzeigen und darauf achten, dass Fairness unter den Beteiligten herrscht. Kinder können diese Lösungsvorschläge im Alltag erproben und einüben.
- Kooperationsfähigkeit einüben: durch das Fehlen von Leistungsdruck kann übertriebenes Konkurrenzverhalten abgebaut werden.
- Solidarisches Verhaltenanstreben – Einüben von Toleranzfähigkeit: Die Suche nach Verbündeten zur Durchsetzung eigener Interessen, um sie zu gemeinsamen Zielen werden zu lassen und die Erfahrung, dass solidarisches Handeln anderer einem Selbst gut tut, wird in täglichen Auseinandersetzungen möglich. Dadurch, dass von den pädagogischen Betreuern unterschiedliche Handlungsweisen der Kinder akzeptiert werden, sie also Toleranz ausüben, können Kinder lernen, sich in anders Handelnde einzufühlen und deren Denkweise zu akzeptieren und zu respektieren.
- Urteils- und Kritikfähigkeit entwickeln: Auch für abweichende Argumentationen und abweichendes Verhalten wird Raum geboten, gegebenenfalls kann sich dabei zeigen, dass von Kindern entwickelte Normen und Verhaltensweisen für das soziale Zusammenleben durchaus tragfähig sind.
- Förderung der eigenen, gleichwertigen Geschlechteridentität: Gegebene Strukturen auf dem ASP sowie die BetreuerInnen sollen Kindern und Jugendlichen Hilfestellung geben, eine eigene, weibliche oder männliche Identität zu finden. Diese Identität soll sowohl durch dass Empfinden der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Geschlechter geprägt sein, als auch durch das Wissen um deren spezifisch weiblichen und männlichen Seiten. Durch entsprechende Angebote und Förderung sollen eigene sowie tradierte Rollenbilder hinterfragt, überprüft und gegebenenfalls auch korrigiert werden.
7.3 Gesellschaftliche Ziele
- Lernen mit Aggressionen umzugehen: Auf dem Platz bieten sich Möglichkeiten, Aggressionen auszuleben, sie umzulenken, zu kompensieren. Dabei wird darauf geachtet, dass Konflikte jeglicher Art in fairer Weise ablaufen. Ziel ist hier, dass Kinder ihre Konflikte weitgehend selbst und gewaltfrei lösen lernen.
- Lernen mit Eigentum umzugehen: In der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen spielt der Begriff „Haben“ eine wichtige rolle. Zu lernen, mit den eigenen „Schätzen“ und den „Schätzen“ der Anderen unverbissen und bewusst um zugehen und die „Schätze“ der Gruppe (des ASP) verantwortungsvoll und sozial zu nutzen, ist für Kinder und Jugendliche eine bedeutende, oft auch neue Erfahrung.
- Entwicklung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfähigkeit (Partizipation): Durch entsprechende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsstrukturen sollen Kinder und Jugendliche lernen, ihre Interessen wahrzunehmen, sie zu äußern und sich für sie einzusetzen; gleichzeitig werden demokratische- oder besser konsensorientierte- Entscheidungsprozesse geübt und erfahren.
- Angebot von Freiräumen, offenen Betätigungsfdldern, Lebensräumen für Kinder und Jugendliche: Die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche freie Spielformen zu entwickeln, wird durch reduzierte Lebens- und Erfahrungsräume beschränkt (Enge der Städte, kleine Wohnungen, Kleinfamilien etc.). Spiel und Freizeitbeschäftigung findet dort fast nur noch in engen, durch genaue Richtlinien festgelegten Bereichen statt. Kinder und Jugendliche brauchen Gelegenheit, ihre eigenen Ideen zu verwirklichen. Sie brauchen Freiräume, um sich ausgiebig zu bewegen und Lebensräume, um miteinander Erfahrungen zu machen.
- Möglichkeit von integrativen Prozessen für Kinder mit Migrationshintergrund: Basis der Aktivitäten auf dem Abenteuerspielplatz sind gemeinsame Interessen, die bestehen, gefunden und im Konsens definiert werden müssen. Eine wichtige Grundlage für das gemeinschaftliche Planen und Handeln ist eine „Sprache“, die jeder spricht und versteht. Im zwanglosen Spiel lernen die Kinder die deutsche, aber auch eventuell andere Sprachen und vielfältige Möglichkeiten von Kommunikation und Kooperation kennen. Unterschiede werden nicht vertuscht, sondern treten in den Hintergrund und ordnen sich den gemeinsamen Zielen unter. Integration stellt grundsätzlich eine pädagogische Herausforderung dar. Die Konflikte werden nicht verdrängt, sondern es werden in einem stetigen Prozess kulturübergreifende Konfliktlösungsstrategien erarbeitet.
8. Arbeitsbereiche und Arbeitsfelder
Die Arbeit auf Abenteuerspielplätzen zeichnet sich durch eine Vielfältigkeit von Handlungs- und Erfahrungsmöglichkeiten aus. Dabei kommt es zu Überschneidungen von einzelnen Arbeitsbereichen bzw. Arbeitsfeldern.
8.1 Freies Spielen
Die Freiflächen und Nischen des Platzes stehen zum freien Spielen zur Verfügung (Rennen, Fangen, Verstecken, Rollenspiele etc.) hier können Elementarerfahrungen mit Wasser (See, Pumpe), Feuer (Feuerstelle) und Erde(Matschen, Buddeln, Sandeln etc.) gemacht werden. Beim Klettern sind Geschicklichkeit, Kraft, Gleichgewichtssinn, Mut gefragt. Die Gestaltung des ASP wird dem Rechnung tragen (Plan von Herrn Axt?).
8.2 Spielen (im Haus und / oder unter Anleitung)
Im Spielhaus besteht vor allem bei schlechter Witterung die Möglichkeit zu Brett-, Karten- und Gesellschaftsspielen sowie Regelspielen, Einzel- und Gruppenspielen.
8.3 Malen, Basteln und „Hand“arbeiten
In diesem Bereich gibt es eine Fülle von Möglichkeiten, z.B.: Malen und Zeichnen in verschiedenen Techniken und unterschiedlichen Materialien; Arbeiten mit Papier, Pappe und Klebstoff, Batiken, Nähen, Schmuckherstellung, Filzen, Spinnen etc.
8.4 Werkstätten
Die Einrichtung von Werkstätten bietet viele Möglichkeiten im Erlernen handwerklicher Tätigkeiten. Der kreative Umgang mit Material und Werkzeug steht hier vor produktorientierter Herstellung perfekter Gegenstände. Folgende Werkstätten sind sinnvoll:
- Holzwerkstatt (z.B. Bau von Stelzen, Booten, Laubsägearbeiten)
- Tonwerkstatt (z.B. Umgang mit Ton, Aufbaukeramik, Töpfern auf der Scheibe)
- Fahrradwerkstatt (Fahrradreparatur, Bau von Phantasie-fahrzeugen, Metallwerkstatt, Windrädern, etc.)
- Medienwerkstatt (Drucken, Papierherstellung, Zeitung, PC)
- Musikwerkstatt (Instrumente herstellen, Musik machen etc.)
8.5 Hüttenbau
Das Hüttendorf ist eigentlich der klassische Teil eines Abenteuerspielplatzes. Das Bauen der Hütten bietet für Kinder und Jugendliche den Freiraum, unter Verwendung unterschiedlicher Materialien wie Holz, Nägel, Steine und Werkzeugen zu bauen und zu gestalten (z.B. Türme, Hütten mit und ohne Brücken und /oder Vorgärten ). Hierbei können sie ihre kreativen, handwerklichen und planerischen Fähigkeiten erproben. Gegenseitige Hilfe und das Zusammenarbeiten im Team sind hier ebenso notwendig, wie die Auseinandersetzung mit den Anderen.
8.6 Garten
Der Garten eines Abenteuerspielplatzes hat in der Regel nicht nur die Funktion eines Nutzgartens, der vor allem zum organischen Anbau von Obst und Gemüse dient, die auf dem Platz verwertet werden können (z.B. Marmelade kochen, Kochangebot etc.), sondern er dient auch zusätzlich als Erfahrungsgarten. Damit ist gemeint das Anziehen von Setzlingen im Gewächshaus oder Frühbeet, das Anlegen eines Kräutergartens, eines Blumengartens, das Aussäen einer Schmetterlingswiese, wodurch vor allem die Sinne (Riechen, Schmecken, Sehen, Fühlen) angesprochen werden.
8.7 Kochen und Backen
Beim Kochen können die selbst angebauten Gartenprodukte verarbeitet werden. Bewusste und gesunde Ernährung kann so praktisch vermittelt und umgesetzt werden. Gemeinsames Auswählen von Nahrungsmitteln, Zubereiten und Essen wirken gemeinschaftsbildend. Am Hordentopf, der über der Feuerstelle hängt, treffen sich Kinder und Betreuer.
8.8 Freizeiten / Aktionen / Projekte
Freizeiten sind Veranstaltungen die über mehrere Tage auch mit gemeinsamer Übernachtung stattfinden. Ziel ist das bessere Kennenlernen einer Gruppe durch intensives Zusammenleben, das die zum Teil vorhandene Unverbindlichkeit zwischen MitarbeiterInnen und BesucherInnen auflösen kann.
Aktionen / Projekte sind alle die Platzaktivitäten, die aus dem Alltag des Platzes herausfallen. Das können u.a. Ausflüge, Feste, Basare sein, aber auch Kunstprojekte, Umweltaktionen und Seniorennachmittage.
8.9 Mädchenarbeit – Jungenarbeit
Geschlechtsspezifisches Verhalten in der Kindheit wird dadurch geprägt, dass über die Familie, die soziale Umwelt und die Medien die gesellschaftlich gängigen Rollenmuster vermittelt und in der Interaktion der Kinder – vor allem auch untereinander mit Gleichaltrigen – verstärkt werden.
Mädchenarbeit bietet den notwendigen Freiraum, der es den Mädchen ermöglicht, ihre eigenen Interessen zu entdecken, zu entwickeln, zu benennen. Ziel ist es die gemachten Erfahrungen nicht nur in der Gruppe, sondern auch in ihrem Alltag durchzusetzen.
Die Aufgabe der Pädagogin (wünschenswert ist auch ein Pädagoge für die Jungenarbeit) ist es, parteilich an den Interessen der Mädchen orientiert Prozesse zu initiieren, zu begleiten und zu unterstützen. Durch das erfahrene Vertrauen in ihr eigenes Geschlecht können sie Selbstvertrauen entwickeln, Stärke gewinnen und ihr Durchsetzungsvermögen steigern.
Gleichzeitig haben die emanzipatorischen Bestrebungen der Mädchen und Frauen das traditionelle Mann-Sein in Frage gestellt. Für Jungen gilt heute, dass nicht mehr die vorgefundene und unbefragte Identität als Mann gilt, sondern dass sie sich ständig mit ihrem Mann-Sein auseinandersetzen müssen. Sie leiden unter den verschiedenen Anforderungen, die an sie gestellt werden . Mit den Problemen stehen sie oft allein, da über Persönliches zu reden den meisten fremd ist. Jungen suchen deshalb nach Männern, die ihnen Orientierung bieten können. Zentral ist hier die Person des Pädagogen. Ist er glaubwürdig, leibhaftig, berührbar und greifbar ? Jungenarbeit ist Beziehungsarbeit.
9. Methodik
Der Abenteuerspielplatz soll und darf niemals „fertig“ werden. Denn der eigentliche Zweck eines Platzes ist es, Kindern den Raum, die Gelegenheit zu eigenem Tun geben, zum Spiel nach ihrer Fantasie, zum Verändern von vorgefundenen Dingen, zum Schaffen von Neuem. Eben gerade, ohne dass schon alles Erdenkbare vorgeplant, vorgefertigt, vorhanden wäre.
Daher zielt auch die pädagogische Arbeit auf einen komplexen Lernbereich, der niemals abgeschlossen ist. Die Bedeutung einzelner Lernschritte kann daher auch nicht exakt bestimmt werden. Es geht darum, dass die Kinder vielfältige Fähigkeiten in der kognitiven, sozial-emotionalen und physischen Erziehungsdimension (Kopf-Herz-Hand) erwerben und dabei Schritte auf dem Weg zu Selbstvertrauen, Selbstverantwortung, Selbstständigkeit, Gruppenfähigkeit, Toleranz und Leistungsfähigkeit gehen.
Auf dem ASP gibt es auch „ruhigere“ Angebote, die die Konzentrationsfähigkeit nachhaltig beeinflussen können. Beim freien Spiel sowie bei jedem pädagogisch begleiteten bzw. geleiteten Angebot werden jeweils andere Fertigkeiten ausprobiert. Gerade der Umgang mit leblosen Dingen erfordert andere menschliche Qualitäten als der mit Lebewesen. Folglich ist das methodische Arbeiten auf dem ASP ganz anders als beispielsweise in der Schule.
Die Kinder werden jeden Tag am Lagerfeuer aus dem „Hordentopf“ verköstigt, bzw. es gibt am Lagerfeuer gebratene Kartoffeln, sowie Wasser oder Tee. Viele Kinder haben zu Mittag keine Mahlzeit zu sich genommen, deshalb wird den Kindern am Nachmittag eine kleine Mahlzeit – kostenlos - angeboten.
Lernerfolge (die auch nicht immer messbar sind) sind nicht nur das Resultat zielgerichteten pädagogischen Handelns, sondern auch die direkte Folge des pädagogischen Arrangements des ASP und der Interaktion mit den anderen Kindern.
Aktionen, Projekte und Spiele die durchgeführt werden entsprechen (idealerweise) folgenden Leitlinien:
- Sie sollen die Interessen und Bedürfnisse der Kinder zur Basis haben (z.B. die Kinder wollen Matschen, daher wird in einer Ecke des ASP Erde aufgeschlämmt);
- Sie sollen handlungsorientiert sein ( der Weg ist das Ziel );
- Sie sollen den personalen Bezug der Kinder zueinander und der Betreuer/ Erwachsenen zu den Kindern fördern (z.B. gemeinsames Hüttebauen, die Betreuer als Unterstützer);
- Sie sollen ganzheitlich angelegt sein (Kopf-Herz-Hand);
- Sie sollen interessant und spannend sein ( z.B. Übernachtung mit Lagerfeuer).
10. Finanzierung und Kooperation
10.1 Träger- /Eigentümerkonstellation
Es wird sich die Frage stellen, ob der Betrieb und die Errichtung des Abenteuerspielplatzes nicht sehr aufwendig ist und viel an Ausstattung notwendig ist. Zunächst ist festzustellen, dass ein provisorischer Betrieb auch mit sehr geringem Aufwand möglich ist: ein alter Bauwagen oder eine alte Baracke, ein wenig Werkzeug, ein LKW voll mit Holzpaletten etc. Auf Dauer ließe sich mit dieser „Ausstattung“ allerdings nicht vernünftig und sinnvoll arbeiten.
Aber auch ein Platz mit hauptamtlichen Kräften, einem festen Haus, Werkstätten, einem Hüttenbaubereich, Feuer- und Wasserstelle, Tieren und einer abwechslungsreich gestalteten Spiellandschaft ist im Vergleich zu den öffentlichen Leistungen, die für Einzelfallbetreuung vernachlässigter oder durch Bewegungsmangel geschädigte Kinder ausgegeben werden muss, geradezu kostengünstig.
Weiterhin sehen wir als Verein einen Abenteuerspielplatz als sinnvolle Ergänzung des Mo.Ki.-Projektes im Hinblick auf die Betreuung von Grundschul-/Schulkindern. Diese Einrichtung könnte eine Ergänzung und sinnvolle Alternative zur OGATA und anderen Betreuungsangeboten von Grundschulkindern und Jugendlichen im Nachmittagsbereich / Freizeitbereich sein.
10.2 Personal
Der Verein ist als Träger der Einrichtung für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes zuständig. Einzelheiten z.B. hinsichtlich einer Kooperation mit städtischen Einrichtungen, regelt ein gesondert zu erstellender Kooperationsvertrag.
Der Trägerverein beantragt bei der Sparkassenstiftung die erforderlichen Mittel für eine 1/2 Stelle nach dem "Kunstschulmodell" (alternativ: Social Sponsoring, Kooperation mit privater Tagesstätte oder Hort). Die Personalkosten für die zweite hauptamtliche pädagogische Fachkraft beantragt der Trägerverein bei der Aktion Mensch. Die Aktion Mensch will mit der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe dazu beitragen, dass Ideen und zukunftsorientierte Lösungsansätze in der Kinder- und Jugendhilfe realisiert werden können. Die Förderung konzentriert sich auf Projekte mit Impulsen, die insbesondere für die lokale Ebene von Nutzen sind. Antragsberechtigt sind nur anerkannte Träger im Bereich der Behindertenhilfe und anerkannte freie gemeinnützige Träger im Bereich Kinder – und Jugendhilfe. Zuwendungen können gewährt werden u.a. zu Honorarkosten, zusätzlichen Personalkosten und investiven Kosten. Die Möglichkeiten für einen Trägerverbund werden ausgelotet. Partner im Verbund können sowohl Wohlfahrtsverbände, als auch ortsansässige Betriebe sein, die sich im Bereich der Jugendhilfe engagieren, bzw. dies zur Zeit schon tun, z.B. in Form von Betriebskindergärten o. ä.
10.3 Betriebs- und Sachkostenpartner
Es wird seitens des Vereins angestrebt, die anfallenden Betriebskosten zu einem großen Teil über Sponsoring zu finanzieren.
In den Ferien besteht oft eine Unterversorgung an Ferienbetreuung, so dass auch unsere Einrichtung (gegen ein Essensentgelt von 2 € pro Tag) diesem Notstand entgegenwirken kann. Der Verein wird an die ortsansässigen Firmen wie Bayer Cropscience, Cognis und SchwarzPharma herantreten und der Belegschaft die Möglichkeit geben, gerade in Ferienzeiten ihre Kinder hier betreuen zu lassen. Durch dieses Angebot erhofft sich der Verein Zuschüsse durch social sponsoring.
Gerade in der Kinder- und Jugendarbeit sind soziale Vernetzungen notwendig, so können Kindergruppen des HDJ`s, der jeweiligen OGata`s dieses Angebot nutzen, indem die jeweiligen Hauptamtlichen der Einrichtungen gemeinsam mit den Kindern auf dem Platz aktiv sind.
Als weitere Kooperationspartner sehen wir u. a. die Lebenshilfe, so dass der Abenteuerspielplatz auch behinderten Kindern zugänglich sein sollte (behindertengerechte Ausstattung), kath. und ev. Kirche, AWO, SKFM. Für den Verein ist die Arbeit von Ehrenamtlichen besonders wichtig. Insbesondere um eine Kooperation mit den Menschen dieser Stadt, die schon etwas länger auf der Welt sind, werden wir uns intensiv bemühen. Alt und Jung gehören zusammen. Wir wollen den Menschen in diesem Mehrgenerationenprojekt Gelegenheit geben, gemeinsam bei kreativer und abwechslungsreicher Arbeit und beim Spiel Spaß zu haben, die Stärken und Schwächen der jeweils anderen Generation kennen und akzeptieren zu lernen und an einem Strang zu ziehen. Denn in unserer durchorganisierten und schnelllebigen Welt werden beide Altersgruppen mit ähnlichen Problemen konfrontiert und sich deshalb auch von einer ähnlichen Zielsetzung leiten lassen.
Daher sollen Gespräche mit dem Seniorinnen- und Seniorenbeirat, den Senioren-Begegnungsstätten und mit den in Parteien organisierten SeniorInnen stattfinden, denn gerade hier sind qualifizierte und motivierte Personen zu finden, die aus ihrer langjährigen Berufserfahrungen enormes Fachwissen mitbringen (Schreiner, Gärtner etc.).
Wir wollen um ehrenamtliche Arbeit werben, aber sind auch bereit, Hilfestellungen anzubieten. So können wir uns in Zusammenarbeit mit einem Verein der Altenhilfe und/oder mit dem Seniorinnen- und Seniorenbeirat durchaus vorstellen, Dienstleistungen nicht nur einzufordern, sondern auch zu vermitteln (z.B. Begleitservice beim Einkaufen bei Behördengängen, Arztbesuchen)
Der Trägerverein wird durch Ferienaktionen und Mitgliederwerbung Eigenmittel erwirtschaften.
(Stand: 14.09.2005)
Satzung
des Vereins Abenteuerspielplatz Monheim am Rhein e. V.
» Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Abenteuerspielplatz Monheim am Rhein e.V.“. Der Sitz des Vereins ist Monheim am Rhein. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Langenfeld eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein ist unparteiisch und interkonfessionell. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung und der Anlage 1 zum § 48 Abs. 2 der EstDV. Der Verein fördert den Betrieb eines Abenteuerspielplatzes in Monheim am Rhein und strebt die Trägerschaft an. Darüber hinaus fördert er die Idee eines Abenteuerspielplatzes und setzt sich aktiv für kindgerechte Spielmöglichkeiten ein.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Gewinnverwendung und Begünstigungsverbot
Die Mittel zum Erreichen des Vereinsziels werden aufgebracht durch Eigenmittel und öffentliche Mittel. Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Jede Tätigkeit ist in der Regel ehrenamtlich. Die pädagogische Betreuung und handwerkliche Arbeiten werden vergütet. Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede juristische und natürliche Person werden, sofern sie die Satzung und Vereinsziele anerkennt. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand, über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Ausschluss kann bei grobem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins ausgesprochen werden.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung zum Ende des laufenden Jahres oder durch Ausschluss aus dem Verein.
Bei Auflösung des Vereins erlischt automatisch die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ruht, wenn keine aktuelle Anschrift des Mitglieds bekannt ist oder ein Beitragsrückstand von mindestens 2 Jahren zu verzeichnen ist. Personen deren Mitgliedschaft ruht, werden nicht mehr angeschrieben und sind nicht stimmberechtigt. Die ruhende Mitgliedschaft wird bei Bekanntwerden der aktuellen Anschrift und bei Ausgleich der Beitragsrückstände unmittelbar wieder in eine aktive Mitgliedschaft umgewandelt.
§ 5 Beitrag
Über die Höhe des Beitrages beschließt die Mitgliederversammlung.
Grundsätzlich ist der volle Beitrag für das Kalenderjahr zu zahlen unabhängig vom Eintrittsdatum. Der Beitrag wird ganzjährig in einem Betrag durch Abbuchen vom Konto des Mitglieds eingezogen.
§ 6 Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem / der 1. Vorsitzenden, dem / der 2. Vorsitzenden, dem / der GeschäftsführerIn, dem / der SchatzmeisterIn.
Diese sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, einem / einer SchriftführerIn und bis zu 4 BeisitzerInnen, die jede( r ) mit mindestens einfacher Mehrheit bestätigt werden müssen. Der Vorstand fasst mit einfacher Stimmenmehrheit Beschlüsse. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des 1. Vorsitzenden.
Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.
Das Amt erlischt in jedem Fall erst mit der Wahl des Nachfolgers.
§ 7 Mitgliederversammlung, Beschlussfassung
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt brieflich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen.
Die Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn mindestens 10% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen oder ein Auflösungsbeschluss bedürfen jedoch einer Mehrheit von 75% der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.
Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die vom / von der VersammlungsleiterIn und vom / von der ProtokollantIn zu unterzeichnen ist.